Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung ab 08.02.2021 :
Patienten brauchen keinen Zugangstest für den Zutritt zu einer Zahnarztordination.
Zahnärzte erbringen keine „körpernahe Dienstleistungen“
sondern „Gesundheitsdienstleistungen“.
Nehmen Sie bitte die Corona Krise nicht zum Anlass, notwendige zahnärztliche Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe zu verschieben.
Gerade in dieser Zeit gilt besonders:
Gesund beginnt im Mund!
In allen Zahnarztpraxen werden strenge Hygienevorschriften eingehalten,
die der aktuellen Situation angepasst sind. Dadurch werden Patienten, zahnmedizinisches Fachpersonal und Zahnärzte bestens vor jeglicher Art von Infektion geschützt.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!
Der Hygienestandard in österreichischen zahnärztlichen Ordinationen ist seit jeher
extrem hoch.
Infektionsschutz ist bei uns täglich gelebte Praxis, weshalb Sie beim Zahnarztbesuch
auch jetzt bestens geschützt sind.
Das gesamte Behandlungsteam ist es gewohnt, Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrillen zu tragen und Behandlungen mit Einmalhandschuhen durchzuführen.
Körperschaft öffentlichen Rechts
Mitglied der Fédération Dentaire Internationale
Kohlmarkt 11/6
1010 Wien
Tel. + 43 - (0) 5 05 11 - 0
office@zahnaerztekammer.at
www.zahnaerztekammer.at
Der Mund-Nasen-Schutz, der mittlerweile auch im öffentlichen Leben angekommen ist, stellt
einen wirksamen Schutz vor der Weitergabe von Krankheitserregern dar.
Die verwendeten Instrumente werden vor der Verwendung am Patienten einem aufwändigen Hygieneprozess unterzogen.
Die Behandlungsbereiche werden nach jeder Behandlung mit Desinfektionsmitteln gereinigt, die natürlich auch eventuell vorhandene Coronaviren abtöten.
Neu und sicher gewöhnungsbedürftig sind das Terminmanagement und die Regelungen beim Betreten der zahnärztlichen Ordination, welche notwendig sind, um die geforderten Abstandsregelungen einzuhalten.